Abrechnungszeitraum 01.06.2007-31.08.2007/Beschwerde nach SWM erledigt. Kunden bestreitet dies. s.h Text.
Mario W.
Abrechnungszeitraum 01.06.2007-31.08.2007
Ich war vom 01.06.2007 bis 31.08.2007 (3 Monate)Kunde der Stadtwerke München.
Als Schlussrechnung wurde ein Verbrauch von unglaublichen 952kWh angegeben was 192,55 Euro entspricht.
Zwecks geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 90,- Euro (3x 30,-) soll ich eine Restforderung von 102,55 Euro leisten.
Auf meine Anfrage wie es möglich sei in einem Singlehaushalt innerhalb von 3 Monaten 952kWh zu verbrauchen kam nur ein Schreiben zurück dass es per Zähler abgelesen wurde. Ich könne den Zähler selber nochmal ablesen und den Stand der SWM mitteilen, was ich allerdings garnicht einsehe, warum soll ich denen ihren Job erledigen?
Ich habe bereits vor längerer Zeit schon öfters die hohen Rechnungen der SWM beanstandet, was aber nie einen Effekt hatte, z.b. wäre eine überprüfung auf Fehler des Stromzählers oder Stromdiebstahl toll gewesen aber es wurde nie etwas unternommen, weswegen ich damals zu einem anderen Stromanbieter wechselte.
Inzwischen kam auch schon wieder eine Mahnung von der SWM mit zusätzlich 5,- Euro Mahngebühren.
Die SWM untersucht den hohen Verbrauch nicht, ich soll zahlen. Das sehe ich aber garnicht ein, vorallem nicht dass die Rechnungen immer teurer werden obwohl ich immer mehr Strom spare. Mitlerweile befinden sich fast ausschließlich Energiesparlampen in meiner Wohnung und der Verbrauch soll in irrsinnigen Mengen ansteigen.
SWM Beschwerde Nr. 389 "Abrechnungszeitraum 01.06.2007-31.08.2007"
Sehr geehrter Herr Offman,
ich möchte ihnen meinen Zwischenbericht zur Beschwerdenummer 389 mitteilen.
Zuerst bekam ich ein Schreiben vom 28.11.2007 mit folgendem Inhalt.
Zitat Anfang-
Sie bemängeln, dass wir Ihnen in der Zeit vom 01.06.07 bis 31.08.07 952kWh verrechnet haben.
Wir haben deshalb nochmals alle Unterlagen geprüft und können Ihnen hierzu folgendes mitteilen:
Unsere Kollegen des Außendienstes haben beide Stände, sowohl den zum 01.06.07, als auch den zum 31.08.07, abgelesen. Die Stände wurden dementsprechend in unser System eingepflegt und in die Schlussrechnung übernommen.
Wodurch der Verbrauch letztlich verursacht wurde, ist von Seiten der SWM nicht mehr nachvollziehbar. Hier verweisen wir auch auf §13 der beiligenden Niederspannungsanschlussverordnung - NAV. Dieser besagt dass der Verantwortungsbereich der SWM am Hausanschluss endet. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Verbrauchsanlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeeinrichtung, trägt der Anschlussnehmer selbst die Verantwortung.
Für die SWM gibt es keinen Grund, die Messung der abgegebenen Strommengen anzuzweifeln, die Schlussrechnung vom 27.09.07 ist deshalb sachlich wie rechnerisch in Ordnung.
Um einen Ablesefehler auszuschließen, haben wir abermals eine Ablesung veranlasst.
Sobald diese vorliegt, werden wir sie umgehend über das Ergebnis informieren.
Des Weiteren beklagen Sie sich, dass Sie schon mehrmals unsere Rechnungen beanstandet haben, allerdings die Beantwortung für Sie nicht allzu befriedigend ausfiel, da wir zum Beispiel keine Überprüfung Ihres Stromzählers vorgenommen haben.Ein Zähler kann aber nur dann von uns überprüft werden, wenn der Kunde hierzu einen schriftlichen Auftrag erteilt. Ein solcher Auftrag Ihrerseits liegt uns definitiv nicht vor.
Zudem versichern wir Ihnen, dass wir all Ihre Beanstandungen eingehend geprüft und uns bemüht haben, diese best- und schnellstmöglich in Ihrem Sinne zu beheben.
Die Restforderung aus der Schlussrechnung in Höhe von 102,55 € war am 15.10.07 fällig. Nachdem am 23.10.07 und am 26.11.07 kein Zahlungseingang zu verzeichnen war, liefen die Mahnungen aus. Da diese in die Bearbeitungszeit fielen, haben wir beide kulanterweise storniert.
Damit Sie bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit keine weitere Mhnung mehr erhalten, haben wir die Restforderung bis zum 15.12.07 gestundet.
Sobald uns das Ableseergebnis vorliegt, setzen wir uns mit Ihnen wieder in Verbindung.
-Zitat Ende
Dann kam im Dezember, ich glaube es war der 07.12.07, ein Mann von der SWM um den Zähler zu überprüfen.
Für die überprüfung schaltete ich den PC die Musikanlage und alle Lampen in der ganzen Wohnung ein.
Der Mann fragte dann unglaubwürdig beim Blick auf den Zähler nochmal ob auch alle Lampen an wären.
Ich bestätigte dies und erzählte ihm dass sogar noch die Musikanlage und der PC an wären.
Ich benutze fast ausschließlich Energiesparlampen, womöglich hatte er sich den Verbrauch höher vorgestellt.
Als nächsten Test wurden alle Lampen und Geräte, bis auf den Kühlschrank und einen Radiowecker, abgeschaltet bzw vom Stromnetz genommen.
Der Mann sagte dass sich das Rädchen am Zähler langsam bewegt, das wäre in Ordnung.
Als nächsten Test benutzte er die Sicherung im Elektrozählerraum um die Wohnung vom Stromnetz zu nehmen. Auch dieser Test sollte erfolgreich sein da sich das Rädchen vom Zähler nun nicht mehr bewegen würde.
Allerdings findet er es seltsam dass in seinen Unterlagen nicht der Name des Mitarbeiters gelistet währe
der den Zähler am 01.06.07 abgelesen hatte! Nur der Mitarbeiter der den Zähler am 31.08.07 abgelesen hatte sei in seinen Unterlagen Namentlich genannt!
Der Mann sagte noch er würde sich am kommenden Montag, das müsste dann der 10.12.07 gewesen sein, telefonisch bei mir melden.
Dieser Mann hat sich nicht mehr bei mir gemeldet.
Am 21.12.2007 bekam ich wieder Post von der SWM.
Es war eine weitere Mahnung auf den 18.12.2007 datiert.
Inhalt war die geforderte Schlussrechnung vom 15.12.07 in unveränderter Höhe von 102,55 EURO zuzüglich 5,00 EURO Mahngebühren.
Die Angelegenheit ist für mich immernoch nicht geklärt.
Soll ich hierfür eine weitere Beschwerde schalten oder läuft das weiterhin über die Beschwerdenummer 389?
Mit freundlichen Grüßen
Mario W.
Status:
Mario Winklmeier
