Mahnungen/erledigt
J. V.
Unsere monatlichen Abschlagszahlungen für Strom bezogen von den SWM erfolgen stets bis zum 01. des Monats. Das heißt, dass spätestens am 04. eines Monats die Zahlungen bei den SWM eingehen. Das ist immer noch unter den 7 Tagen Frist, die von SWM angeblich gewährt wird. Trotzdem kommt es immer wieder zu Mahnungen und somit auch jeweils 5 EUR Mahngebühr. Konkret: Mahngebühren 05.06., Zahlung erfolgt am 04.06., Mahngebühren 04.07., Zahlung erfolgt am 02.07., zusätzliche Mahnkosten 5 EUR für fällige Zahlung am 28.08., Zahlung erfolgte am 01.09., Zahlungen bis 02.09. seien berücksichtigt. Wenn ausnahmsweise eine Zahlung nach dem 01. erfolgt, ist natürlich eine Mahnung verständlich und zu zahlen, jedoch sind 5 EUR Mahngebühren weit über der Norm und auch nicht nach 7 Tagen akzeptabel, wenn andere Unternehmen eine Frist von 14 Tagen gewähren. Vor Entscheidung für die SWM wurden keine AGB vorgelegt oder von uns schriftlich oder mündlich akzeptiert. Trotzdem sollen wir solche Mahngebühren und Vorgehensweisen annehmen und bezahlen. Dies können und werden wir nicht länger. Die Vorgehensweise der SWM führt dazu, dass wir uns nach einem neuen Stromanbieter umsehen werden. Auch wenn das Angebot rar sein mag, jede Alternative zur gegebenen Situation ist besser.
Sehr geehrter Herr Offman,
ich bedanke mich für die Weiterleitung unserer Beschwerde. In der Zwischenzeit haben wir eine Antwort der SWM erhalten, in der uns die Mahngebühren in Höhe von 15 EUR "aus Kulanz erlassen werden".
Mit freundlichen Grüßen
J.V.
