Mahngebühren auf Zahlungserinnerung/Beschwerde nach SWM erledigt. Bestätigung des Kunden liegt vor
J.M.
ARMUT WIRD BESTRAFT!!!!!!
Sehr geehrter Herr Stadtrat
Am 18.09.2007 erhielt ich eine Mahnung der Stadtwerke über nicht eingegangene Abschlagsanforderung plus einer Reihe von Mahnungen, die sich angeblich aus der nicht pünktlichen Begleichung der vorangegangenen Abschlagszahlungen ergeben haben sollen.
Leider bin ich aufgrund meiner sozial und finanziell schwachen Position nicht in der Lage, meinen Abschlagszahlungen immer pünktlich zum geforderten Zeitpunkt: dem 7. eines Monats, gerecht zu werden.
Nun haben sich für die Zeit vom 15.08.2003 - 07.09.2007 eine Staffel von 18 x Mahngebühren a jeweils € 5,- also insgesamt € 90,- plus der aktuellen Abschlagszahlung von € 22,- für Monat September ergeben, die diese M..... bis zum 01.10.2007 einfordern!
Meine aktuelle Abschlagszahlung habe ich am 14.09. geleistet.
De Facto ergibt sich bei mir ein Verzug von höchstens 1 Woche bis max 10 Tagen, seit letztem Jahr komme ich der Abschlagsforderung in der Regel allerdings sogar innert 7 Tage nach!
Laut Gesetz besteht ein Recht auf Verzugszins von max. 5% über dem Basissatz, der zur Zeit (großzügig geschätzt!!!) bei ca 3,5% liegt, also bei etwa 8,5 % Verzugszinsen, welches bei einer Abschlagszahlung von € 22,- im Monat auf umgerechnet ca 4 - 5 cent/pro säumige Woche kommt, großzügig gerechnet!
Darüberhinaus allerdings ist doch wohl grundsätzlich davon auszugehen, daß die erste Zahlungserinnerung/Mahnung unentgeltlich sei, da laut BGB § 286 der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens dann in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit…bezahlt. Die AGB´s dürfen dem BGB nicht widersprechen!!
'Fälligkeit' ist der jeweils 7. eines Monats, meine Rechnungen werden spätestens um den 15. eines Monats beglichen - was mir nebenbei bemerkt große Anstrengungen kostet!!!! - was also nach einfachen kaufmännischen Rechenregeln eine Woche bis maximal 10 Tagen ergibt, die 30 Tage-fälligkeit also gar nicht erreicht wird!!!!
Diese Mahnungen erreichen mich aber bereits schon nach wenigen Tagen nach dem 7. - 12. des Monats.
Bisher habe ich diese Mahnungen ungeöffnet zurückgeschicht, Annahme verweigert!
Dann ist es aber auch noch absolut fragwürdig, ob bei einer Abschlagszahlung überhaupt von Verzug die Rede sein darf, da eine Abschlagszahlung lediglich eine VORAUS-Leistung ist, und keine Rechnung für eine geleistete Sache oder Dienst darstellt!!!!
Mit freundlichen Grüßen
