EDV-Fehler im Vorjahr?
Schönberger
Ich nehme die Beschwerde von Pia S. wegen der Aussage : "Bei den SWM meinte man lapidar es sei wohl ein EDV-Fehler im Vorjahr schuld"!!!!!
Betrifft dieses Problem mehrere Kunden, vielleicht auch mich? Mir hat man nun gütigerweise meine Mahngebühren erlassen und die Abschlagszahlung reduziert, steckt hierbei noch mehr Undurchsichtiges der SWM. Können die sich Alles erlauben, ohne das unser Gesetzgeber hier einschreitet?
