Stromrechng.-2.Mahnungen-Gebühr w.Nichtabbuchung/Beschwerde nach SWM erledigt. Bestätigung des Kunden liegt nicht vor
Walter A.
Guten Tag,
In 2003 habe ich den SWM die Abbuchungserlaubnis f.Stromvorrauszahlung entzogen. Grund:vereinbarter 5% Bonus wurde gestrichen, Abbuchungen wurden mehrmals vorverlegt. Seit dieser Zeit werde ich mit 2.Mahnungen und Androhung Stromsperre regelrecht überhäuft - Jahresrechnungen werden mit den obligatorischen Nichtabbuchungs-Gebühren gestreckt - bezahlte Rechnungen angemahnt-Abschlagszahlung z.Bsp.Nov.2006 einfach "vergessen".Dazu sei noch anzuführen,lt.Rechtsprechung aus dem Jhr.2005 sind 1.Mahnungen kostenfrei,deshalb auch die dubiosen "2.Mahnungen"der SWM.Außerdem erfüllt die- unberechtigte-Androhung einer Versorgungssperre nach meiner Ansicht den Tatbestand einer Nötigung!
mit freundlichen Grüßen
Walter Adam
