Mahngebühren, Verrechnung der Abschlagszahlung/Beschwerde nach SWM erledigt. Bestätigung des Kunden liegt nicht vor

Christian Grüner
Sehr geehrte Danmen und Herren,

trotz wiederholter Schreiben mit der Bitte um Unterlassung der Berechnung von Mahngebühren jeden Monat bis zur Klärung der Billigkeit des Gaspreises im Rahmen der Sammelklage werden munter jeden Monat 5.- EUR Mahngebühren berechnet. Außerdem werden die angeblichen Schulden (Kürzung des Gaspreises wegen fehlendem Billigkeitsnachweis und vor allem die Mahngebühr) immer wieder mit meiner monatlichen Abschlagszahlung verrechnet, dem ich auch schon öfters widersprochen habe. Meine Schreiben werden dahingehend aber völlig ignoriert und dies Vorgehensweise immer weiter praktiziert.
Nach meinen Informationen ist dies sogar rechtswidrig und man muß wohl entsprechende rechtlich Schritte überlegen. Ebenso finde ich es unerhört, daß meiner Rechnung immer 10.-EUR Gebühren zugeschlagen werden für 'Nichtteilnahme am Einzugsverfahren' obwohl ich der Einzugsermächtigung gar nicht widersprochen habe sondern lediglich gebeten, die Abschlagszahlungen zu kürzen.

Mit freundlichen Grüßen,
G.

 

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