Verrechnung meiner Kürzung mit Jahresabrechnung/Beschwerde nach SWM erledigt. Bestätigung des Kunden liegt nicht vor

Robert B.
Ich habe seit einiger Zeit auf Raten der Verbraucherzentrale die monatlichen Abschläge der SWM von
132.- auf 103.- EUR gekürzt. Der Wert ergibt sich aus den Abschlägen von 2004 und einem Preis
von 54 Ct/qm brutto.

Daraufhin kamen natürlich entsprechend Mahnungen.

Da ich dieses Jahr deutlich weniger Gas verbraucht habe, steht mir natürlich ein entsprechendes Guthaben zu,
das normalerweise rückerstattet wird.

Für die Jahresabrechnung haben aber die SWM auch wieder den erhöhten Preis von 68 Ct/qm brutto verwendet,
gegen den ich ja damals gemäß $315 Einspruch erhoben habe und der somit deutlich höher liegt als meine
Berechnungsgrundlage von 54 Ct/qm brutto.

Und somit ist also meine Kürzung über die ganzen Monate zunichte gemacht, da die geleisteten Zahlungen in
der Jahresabrechnung mit den 68Ct verrechnet wurden.

Hinzu kommt, dass von den geleisteten Zahlungen auch die jeweilige Mahngebühr gleich abgezogen wurde.

Resultat:
1. Meine geleisteten Zahlungen wurden um die Mahngebühren gekürzt.
2. Meine Zahlungen wurden mit 68Ct und nicht mit 54Ct/qm verrechnet
3. Dadurch verringert sich also meine Gutschrift entsprechend
4. Das ganze Thema der Kürzung bzgl. $ 315 ist also durch die Art der Verrechnung dahin.

Können Sie mir vielleicht einen Tip geben, wie ich auf die Jahresrechnung reagieren kann, damit nicht der
überteuerte Arbeitspreis verwendet wird ?

 

Zurück zur Übersicht