Berechnung Abschlagsforderung/Beschwerde nach SWM erledigt. Bestätigung des Kunden liegt nicht vor

Johannes H.
Obwohl meine geleisteten Abschlagszahlungen an die SWM gegenüber der Forderung der SWM gegen mich auf der Jahresabrechnung nur um ca. 24,- EUR, also 2,- EUR pro Versorgungsmonat, differieren, wollen die SWM nun plötzlich die monatliche Abschlagszahlung um rd. 20,- EUR, also 240,- EUR jährlich - ohne Zinsen - erhöhen.

Ist über den Stadtrat in Erfahrung zu bringen, wie die Abschlagsforderungen festgesetzt werden? Wie hoch ist der Sicherheitszuschlag, den die Stadtwerke vorsorglich vom Bürger nehmen? Wie wird da vorgegangen.

Ich gehöre zu den Klägern gegen die SWM wegen des überhöhten Gaspreises im letzten Jahr wurde sechs mal eine Mahngebühr in Höhe von 5,- EUR von meinen geleisteten Abschlagszahlungen abgezogen, also insgesamt 30,- EUR daher rührt die Zahlungsdifferenz ansonsten hätte ich - trotz der überhöhten Preise - noch etwas von den Stadtwerken zurückbekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes H.

 

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