Mahnung/Problem gelöst

Alexander Wieder
Mail an die SWM vom 08.06.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,



heute habe ich Ihre Mahnung vom 05.06.2007 erhalten.



1) Die Abschlagsforderung vom 28.05.2007 wurde von mir am 01.06.2007 überwiesen.

2) Die Forderung Verbrauchsabrechnung vom 22.09.2006 wurde von mir am 26.09.2006 überwiesen.



Berücksichtigt man zu 1), dass Sie Ihren Kunden gerade Mal 5 Werktage für die Überweisung Zeit lassen

(der 28.05.2007 war bekannterweise ein Feiertag), bin ich dennoch der Überzeugung, dass die Einzahlung

bei Ihnen rechtzeitig eingegangen sein müsste.

Hier könnte ich für Sie ohne große Mühen auch noch meine Bank fragen, ob dass Geld tatsächlich nicht

bis zum 04.06.2007 auf Ihrem Konto war.



Zu 2) habe ich damals mit einen Ihrer Kundenbetreuer gesprochen und darauf aufmerksam gemacht,

dass es hier offensichtlich eine Überschneidung Ihrer Mahnung und meiner Überweisung gab.

Wir sind so verblieben, dass die Mahngebühren hinfällig sind, aber leider habe ich hier nichts schriftlich dazu.

Dennoch ist es erstaunlich, dass Sie 9 Monate später erneut diese Mahngebühren einfordern.

Auch hier bin ich allerdings überzeugt, dass ich rechtzeitig überwiesen habe.



Alles in allen müssen Sie äußerst unzufrieden mit mir als Kunden sein, anders kann ich mir diese kundenunfreundliche

Verhalten der SWM kaum erklären.



Ich halte den Zeitraum, in dem Sie mich mit einer Mahnung anschreiben unverhältnismäßig kurz und

Würde mich auch über ein kurzes Rechenbeispiel, wie Sie die Mahngebühren nach gesetzlichen Vorschriften erheben.





Zu guter Letzt stellt sich für mich jetzt noch die Frage, ob die SWM weiterhin auf die 10.- EUR Mahngebühr besteht?

Bitte geben Sie mir rechtzeitig bescheid, nur sehr ungern möchte ich auch Mahngebühren auf die Mahngebühren zahlen.



Vielen Dank, dass ich Kunde der SWM sein darf.



Mit freundlichen Grüßen,



Alexander W.

 

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