Fernwärmeversorgung/Beschwerde nach SWM erledigt. Bestätigung des Kunden liegt nicht vor
Günter D.
bei der Fernwärmeversorgung werden seit 1.10.08 erstmalig auch ein "Messpreis" und ein "Abrechnungspreis" verrechnet, unter Bezug auf die AGBs bzw. das Preisblatt. Im Fernwäreversorgungsvertrag wird zwar auf AGBs und Preisblatt Bezug genommen, dennoch halte ich es für eine Unverschämtheit, dass zwei neue Kostenpositionen erfunden werden, ohne die Kunden zu informieren, und diese Kostenpositionen aufgrund der starken Rechtsstellung mit den AGBS einfach durchgedrückt werden
