fehlerhafte (überhöhte) Endabrechnung nach Auszug. Nach Info der SWM ist das Problem gelöst.
D.K.
Letzten Sommer löste ich meine alte
Münchner Wohnung auf. Da ich schon
länger im Ausland lebe, hatte ich die
Wohnung einige Zeit untervermietet.
Den von Umzugshelfern abgelesenen
Zählerstand wurde den SWM mitgeteilt.
Möglicherweise wurde hier durch den
schwer zugänglichen und schlecht
beleuchteten Zählerkasten bedingt
ein falscher Wert X6XXX,X kWh statt
korrekterweise X0XXX,X kWh abgelesen.
Gleichzeitig erging an die SWM die
Bitte, eine Endabrechnung per Email
zu übersenden, da die Post oftmals
nicht vollständig ins Ausland von der
Post nachgesandt wird. Sämtliche von
den SWM geforderten Abschläge waren
pünktlich angewiesen worden, so dass
nach menschlichem Ermessen nichts
mehr offen sein konnte. Über ein
halbes Jahr hörte ich nichts mehr,
bis mir Mitte Februar 2008 eine
Mahnung nachgesandt wurde - diese
über fast 1000, €. Enthalten waren
darin etliche Mahnungen über jeweils
5, €, welche mir nachweislich nie
zugegangen sind. Erst nach mehrfacher
Aufforderung erhielt ich dann die
angebliche Schlussrechnung, datiert
auf Ende November 2007, welche für
einen Zeitraum von 11 Monaten knapp
den 6fachen Verbrauch des Vorjahres-
zeitraumes von sogar 12 Monaten
auswies. Für mich steht daher fest:
Hier muss ein Fehler passiert sein,
entweder bei der Ablesung oder es
liegt eine Störung des Zählers vor.
Die SWM sind von der Funktions-
tüchtigkeit ihrer Zähler absolut
voreingenommen überzeugt und daher
soll ich bei einer etwaigen Prüfung
des Zählers dann die Meßgebühren auch
noch bezahlen. Diese meiner Meinung
nach viel zu hohen "Strafgebühren"
für eine Zählerprüfung lassen mich
davor zurückschrecken. In einer
Email an mich führten die SWM dann
zunächst aber sogar noch aus, dass
ein eigener Mitarbeiter beim Auszug
den Zählerstand abgelesen hatte - da
ich dies ggf. auch mit Zeugen leicht
wiederlegen könnte, hieß es etwas
später, Ende Oktober, also 3 Monate
nach meinem Auszug, sei die Kontroll-
ablesung vorgenommen worden, da auch
den SWM der Verbrauch als zu hoch
erschien. Meiner Meinung nach kann
eine Ablesung ein Vierteljahr nach
dem Auszug nicht den angeblich von
mir verursachten, viel zu hohen
Verbrauch beweisen, da die Wohnung
zunächst aufwendig renoviert (= sehr
hoher Stromverbrauch) und dann weiter
vermietet wurde. Wenn überhaupt fand
der entscheidene Verbrauch nach dem
Auszug statt und ist somit hinfällig.
Bei den SWM finde ich für meine
Argumente leider absolut kein Gehör.
Ich fühle mich daher absolut hilflos,
stehe einer hohen, völlig überzogenen
Rechnung gegenüber und sehe zur Zeit
nun keine andere Möglichkeit mehr
mich gegen die falsche Abrechnung
zu wehren, als mich an den Herrn
Stadtrat Marian Offman zu wenden.
Vielleicht haben Sie die Möglichkeit
mir hier ein wenig weiterzuhelfen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
