Danke für das entgegengebrachte Vertrauen!

   

Beschwerden über die Stadtwerke München

Auf meiner Webseite können Sie Ihre Beschwerdefälle über die Stadtwerke München (SWM) in die Öffentlichkeit bringen. Schicken Sie mir bitte Ihre SWM – Beschwerde, indem Sie auf Beschwerde melden klicken und dann den Eingabeanweisungen folgen. Sie können entscheiden, ob Ihre Beschwerde anonym oder mit Namen im Web erscheinen soll.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihre Vertragskontonummer bei den Stadtwerken angeben, denn alleine die Veröffentlichung würde nicht ausreichen. Wir wollen ausdrücklich den SWM die Möglichkeit bieten, sich Ihrer Beschwerde anzunehmen, um das Problem unbürokratisch und schnell zu lösen. Sollte auf diesem Wege eine für beide Seiten zufrieden stellende Problemlösung erfolgt sein, so werden wir dies auch auf der Seite ausdrücklich vermerken.

  Stadtrat Marian Offman
Marian Offman
Stadtrat

Aktuelles

08.11.2007
Auf der Seite Gaspreisrebellen finden Sie einen Brief zum weitere Vorgehen an alle Gaspreisrebellen.

15.10.2007
Die nächste Versammlung der Gaspreisrebellen findet statt am 30.10.2007 um 18 Uhr im Hackerstüberl
des Hacker-Pschorr Bräuhauses, Theresienhöhe 7, 80339 München.
Weitere Informationen zur Veranstaltung unter dem Punkt Gaspreisrebellen.

17.09.2007
Die nächste Veranstaltung der Bürgerinitiative Gaspreisrebellen ist am 21.September.2007 in der Hacker-Stüberl-Lounge um 16.30 Uhr im Hacker-Pschorr Bräuhaus, Theresienhöhe 7, 80339 München.
Weitere Informationen zur Veranstaltung unter dem Punkt Gaspreisrebellen.

03.08.2007
Kein Anwaltswechsel bei der Sammelklage - lesen Sie dazu die folgende Pressemitteilung vom 03.08.07

29.07.2007
Neuer Termin Gaspreisrebellen Landgericht München I
Der ursprüngliche Termin am 26.07.2007 wurde auf Antrag der SWM wegen Verhinderung eines Zeugen verlegt auf den 13.09.2007 um 11.30 Uhr Sitzungssaal 6, Justizpalast, Eingang Prielmayerstr. 7.

16.07.2007
Die nächste Veranstaltung der Bürgerinitiative Gaspreisrebellen ist am 26. Juli.2007 um 19.30 Uhr im Augustiner in der Neuhauserstrasse 27, Weißer Saal.
Weitere Informationen zur Veranstaltung unter dem Punkt Gaspreisrebellen.

03.07.2007
Unter dem Punkt Gaspreisrebellen finden Sie aktuelle Informationen für Teilnehmer an der Sammelklage über Mahnungen und Jahresabrechnungen

26.05.2007
Stadtwerke müssen Zeugen beibringen
Im Prozess um die Gaspreise der Stadtwerke München (SWM) hat das Landgericht München I am Donnerstag beschlossen, im Juli Zeugen der SWM und der Bayerngas zu hören. Sie sollen durch detaillierte Antworten belegen, dass die Erhöhung der Gaspreise von 2004 bis 2006 rechtens war.
(...)
Rebellen-Anwalt Rupprecht wundert sich allerdings: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir diesen Prozess durch Zeugenaussagen gewinnen oder verlieren." Zumal eben diese von seiten der Stadtwerke beziehungsweise der Bayerngas GmbH kommen, die wiederum fast zur Hälfte den SWM gehört. Allerdings sei dies auch ein Hinweis darauf, dass dem Gericht die vorgelegten Verträge nicht ausreichten. CSU-Stadtrat Marian Offman, der die Bürgerinitiative mitgegründet hat, findet es "bedauerlich, dass das Gericht nur die Preiserhöhungen, aber nicht die Kalkulation des Ausgangspreises reflektiert". Laut Rupprecht hat sich bereits das Landgericht Duisburg in einem vergleichbaren Fall gegen eine solche Trennung entschieden. Offman und Rupprecht hoffen, dass im Laufe der Münchner Verhandlung der Bundesgerichtshof in einer ähnlichen Sache zu einem Urteil kommt und man sich so "eine Instanz sparen" könnte, so Rupprecht.
(...)
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.119, Freitag, den 25. Mai 2007 , Seite 46

02.03.2007
Der neue Termin vor dem Landgericht München I zur Verhandlung über die Sammelklage findet nun am Donnerstag den 29.3.2007 und 14:15 Uhr im Sitzungssaal 6 im Justizpalast, Eingang Prielmayerstrasse 7. statt.

30.01.2007
Der Gerichtstermin Sammelklage zum SWM-Gaspreis am 8.2.2007 wurde ausgesetzt. Ein neuer Termin wird rechtzeitig auf dieser Webseite veröffentlicht.

24.01.2007
Der Gerichtstermin Sammelklage zum SWM-Gaspreis findet am 8.2.2007 um 9.15 Uhr im Justizpalast Prielmayerstr. 7, Sitzungssaal 6 statt.

06.01.2007
Unter Statdtratsarbeit zu SWM finden Sie meine aktuellen Anträge und Pressemitteilungen u.a. zu den Themen "Die falschen Argumente des Oberbürgermeisters zum Gasstreit", "Strafstrom für Abbuchungsverweigerer" und "Der SWM - Gaspreis ist unverzüglich zu senken".

Bürgerinitiative "Gaspreisrebellen":

Sammelklage auf fehlende Billigkeit der SWM – Erdgaspreiserhöhungen

Aus Sicht der Bürgerinitiative Gaspreisrebellen sollte endlich bzgl. der Billigkeit der Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke München Klarheit geschaffen werden. Die SWM haben bisher wohl aus guten Gründen vermieden, auf eigene Initiative die Klärung der Frage nach der Billigkeit der Gaspreiserhöhungen vor Gericht zu bringen.

Die Bürgerinitiative Gaspreisrebellen könnte mit der Sammelklage die Grundlage dafür schaffen, dass die Gaskunden der Stadtwerke nicht weiter überhöhte Preise zahlen müssen.

Aktuelles zu den Gaspreisrebellen

05.01.2007
Das Bundeskartellamt hat am 03.01.2007 erstmal eine Liste mit den Gaspreise für Haushaltskunden von 739 Gasversorgern in ganz Deutschland veröffentlicht. Die schlechte Preispositionierung der SWM ist damit amtlich vom Bundeskartellamt bestätigt.
Die Liste finden Sie auf der Webseite des Bundeskartellamtes:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2007_01_03.shtml

24.09.2006
Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 22.9.2006 eine neue Verordnung für die Versorgung von Haushaltskunden beschlossen. Dabei geht es einmal um Haushaltskunden von Stadtwerken, welche ihre Rechnungen wegen vermuteter Unbilligkeit der Preise nicht vollständig bezahlen. In Festschreibung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird in der neuen Verordnung festgelegt, dass die Versorgungseinstellung bei solchen Protestkunden unzulässig ist. Eine weitere verbraucherfreundliche Regelung in der Verordnung ist, dass Preisänderungen allen Kunden vorher schriftlich mitgeteilt werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung "Keine SWM - Versorgungssperren bei Zahlungskürzungen und Mitteilung über Preiserhöhungen nur noch schriftlich" vom 24.09.06

 

Die Sammelklage ist fertiggestellt und wird am Montag den 18.09.2006 durch Rechtsanwalt Martin Rupprecht eingereicht.
Die Bereitschaft von Kundinnen und Kunden der SWM zur Teilnahme an der Sammelklage war beträchtlich. Ca. 300 SWM - Kunden hatten sich über diese Webseite und brieflich bei Rechtsanwalt Martin Rupprecht zum Mitmachen bereit erklärt. Um die Kosten für den Klageteilnehmer möglichst gering zu halten (Vorauszahlung 50 € für jeden Teilnehmer) sollten möglichst viele Personen in den Teilnehmerkreis eingeschlossen werden. An der jetzt fertig gestellten Klage sind ca. 140 Personen beteiligt.
Details können Sie in der Pressemitteilung "Einreichung der Sammelklage" vom 14.09.06 nachlesen.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Gaspreisrebellen" und in der Pressemitteilung "SWM führt keinen Beweis über die Billigkeit ihrer Gaspreise" vom 03.07.06.

 

Aus dem Münchner Merkur:

Quelle: Münchner Merkur vom 16.05.06 - "Rebellen klagen gegen die Stadtwerke"

 

 

Nachfolgend möchte ich aus der Vielzahl der mir vorliegenden Beschwerden immer wieder auftauchende Themen beschreiben. Einige der Problemfälle wurden gelöst, die Mehrzahl nicht und bei einigen klagen die SWM.

Stromrechnung vom 8.12.2005

Helene und Max S.
Die SWM - Kunden heizen mit Elektro - Nachtspeicheröfen. Der durchschnittliche Stromverbrauch betrug in den letzten Jahren ca. 9000 kWh im Jahr. Für den Zeitraum vom 10.9.2004 bis zum 25.11.2005 ermitteln die SWM einen Verbrauch von knapp 49.000 kWh mit der Folge einer Nachzahlung von 4.255 €. Ein Verbrauch in dieser Höhe ist bei einem Zweipersonenhaushalt kaum vorstellbar. Familie S. hat mit einer Klage der SWM zu rechnen.

Stromrechnung vom 1.5.2002

Eigentümergemeinschaft
In der Abrechnung für H/T – Strom wurde vom Computer ein Verbrauchswert untereinander fälschlich zweimal ausgedruckt und der Betrag von 697,99 € zweimal berechnet. Das Aufdecken dieses Fehlers ist der Vorsicht eines Rechnungsprüfers zu verdanken, der die die Richtigkeit der Addition auf der Abrechnung überprüfte. Der zu Unrecht berechnete Betrag wurde von den SWM vom Konto abgebucht und erst nach einem längeren Briefwechsel zurückerstattet.

Wasserrechnung vom 26.8.2004

Professor Dr. Wolfgang R.
In der Jahresrechnung 2003/2004 übersteigt der Wasserverbrauch mit 76 Kubikmeter den Verbrauch des Vorjahres um mehr als doppelte. Der Kunde vermutet bei der Ablesung einen Zahlendreher. Die SWM bestehen auf ihrer Forderung.

SWM - Rechnungen an eine Eigentümergemeinschaft

Frau Brigitte D.
Die SWM haben einer Hausverwaltung gegenüber für einen Zeitraum von drei Jahren einen Schuldenstand von ca. 35.000 € auflaufen lassen. Nunmehr verlange die SWM das Geld von einzelnen Wohnungseigentümern, welche die Energiekosten bereits über das Wohngeld an die Hausverwaltung entrichteten.

Stromrechnung vom 4.1.2005

Frau Dieta H.
Die Kundin hat bei den SWM Stromschulden in Höhe von 475,31 €. Am 4. Januar 2005 wird dieser Betrag angemahnt mit der Androhung, dass zwei Wochen nach Zugang der Mahnung mit der Einstellung der Energieversorgung zu rechnen ist. Am 12. Januar sendet die Kundin den SWM ein Fax mit der Bitte um Anerkennung einer Ratenzahlungsvereinbarung. Am 27. Januar frühmorgens erfolgt die Stromsperre, ohne dass vorher das Schreiben bezüglich der Ratenzahlungsvereinbarung beantwortet wurde.

Wasserrechnung für 2004

Herr Reinhold J.
Der Kunde erbte 2001 ein kleines Häuschen, das bis Ende 2004 nachweisbar leer stand. 2002 und 2003 wurde kein Wasserverbrauch gemessen. In 2004 soll ein Wasserverbrauch von 1561 Kubikmeter erfolgt sein. Das entspräche einem jährlichen Dauerverbrauch von drei Liter pro Minute. Der Wasserzähler befand sich auf dem Grundstück außerhalb des Hauses in einem Schacht und wurde von den SWM abgelesen. Auf der gegenüberliegenden Seite des Grundstückes wurden Reihenhäuser errichtet. Vielleicht ereignete sich damit im Zusammenhang ein Wasserrohrbruch oder dergleichen. Der SWM Kunde musste ein Anwalt einschalten und der Vorgang wurde oder wird der Regierung von Oberbayern vorgelegt.

Wasserrechnung für 2001/2002

Frau Adelheid T.
Die Kundin hat in einem kleineren Einfamilienhaus durchschnittlich einen jährlichen Wasserverbrauch von 500 Kubikmeter. Für den Zeitraum 2001/2002 berechnen die SWM einen Wasserverbrauch von 13.300 Kubikmeter. Das entspricht dem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 140 Haushalten in München oder einer täglichen Füllung eines Privatschwimmbades über ein ganzes Jahr hinweg. Die Forderung der SWM an die Kundin beziffert sich auf 15.886,67 €. Die Vermutung der SWM, der hohe Wasserverbrauch würde mit dem Abriss eines Rückgebäudes zusammenhängen, hat sich als unbegründet erwiesen. Eine Überprüfung des Wasserzählers durch die SWM ist nicht erfolgt. Nach den angeblich hohen Verbrauchswerten wurde der Wasserzähler von den SWM ausgetauscht. Der Zähler ist angeblich nicht mehr verfügbar. Die Stadtwerke klagen auf Zahlung. Die erste Gerichtsverhandlung stand unmittelbar bevor und wurde jetzt um zwei Monate verschoben.

Wasserrechnung 2003

Frau Dr. Anita W.
Die Kundin betreibt eine Arztpraxis in der Stadtmitte. Der durchschnittliche jährliche Wasserverbrauch lag zwischen 52 und 300 Kubikmeter. Für das fragliche Jahr errechneten die SWM plötzlich 6744 Kubikmeter Wasserverbrauch. Nach der Messung des angeblich hohen Verbrauches wurde der Wasserzähler ausgetauscht. Auch bei diesem Fall wird seitens der SWM offensichtlich der Gerichtsweg eingeschlagen.

Wasser - und Stromrechnung 2005

Werner K.
Die Stromkosten für das Anwesen lagen in den letzten Jahren jährlich bei rund 2500 €. Für 2005 liegt der Betrag über 50 Prozent höher, nämlich über 3700 €. Die Wasserkosten waren 2004 bei 3300 € und betrugen 2005 nahezu das Doppelte, nämlich 7.100 €. Die Abwasserkosten sind von rund 3100 € auf 8.400 €, also fast das Dreifache, gestiegen. Der Kunde ist nicht bereit die erhöhten Kosten zu bezahlen und bitte die SWM um Nachweis. Auch diese Beschwerde wird auf dem Gerichtsweg geklärt werden müssen.

Wasserrechnung 2002/2003

Firma C. GmbH und Co. KG
Die SWM haben Ende 2005 eine über zwei Jahre alte Wasserrechnung neu gestellt, weil bei der Ablesung des Zählers die Zählerstellen statt 5-stellig nur 4-stellig erfasst wurden. Der ursprünglich gemessene Verbrauch von 3279 Kubikmeter Wasser wird nach der neuen Berechnungen auf einen Verbrauch von über 30.000 Kubikmeter Wasser angehoben und in einem schlichten Änderungsbescheid berechnen die SWM nun allein für Schmutzwasser 48.000 €. Nunmehr verlangen die SWM - Kunden eine Zählerüberprüfung. Eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte für Wasser stellte fest, dass sich eine Kunststofffolie im Flügelrad des Zählers befand und deshalb die Messergebnisse fehlerhaft waren. Der defekte Zähler wurde ausgetauscht. Tags darauf ergeht ein neuer Bescheid mit einer Forderung von 43.449,- €. Die SWM – Kunden stehen fassungslos vor dieser Abrechnungspraxis. Die eingeschaltete Anwaltskanzlei moniert, dass die SWM beim Ausbau Zählerstände als Beweismittel fotografieren. Dieses Vorgehen sei nicht nachvollziehbar. Die Situation ist derzeit völlig unübersichtlich und wird sicherlich in einen Rechtsstreit münden. Kleinere Handwerksbetriebe würden bei diesen hohen Forderungen von über 40.000 € finanziellen in die Knie gezwungen.

Stromrechnung und Ratenzahlung

Albert F.
Einem SWM - Kunden wird ohne dessen Verschulden über Jahr hinweg der Zählerstand nicht abgelesen und deshalb der Verbrauch geschätzt. Die SWM verlangen nunmehr offensichtlich eine Nachzahlung von knapp 10.000 € und berechnen für den gesamten Zeitraum offensichtlich den aktuellen hohen Strompreis. Am 24. August 2004 wird eine Ratenzahlungsvereinbarung mit einer monatliche Rate von 500 € vereinbart. Der Kunde zahlt in der Folgezeit sogar mehr als in der Ratenzahlungsvereinbarung festgelegt, um von seinem hohen Schuldenstand herunter zu kommen. Die SWM - EDV erkennt die Ratenzahlung nicht und trotz vieler Anwaltsschreiben sollte gegen den Kunden ein Mahnverfahren eingeleitet werden.

Wasserrechnung

Wohnungseigentümergemeinschaft Belgradstrasse
Während sich der Wasserverbrauch in " normalen " Jahren jährlich zwischen rund 1500 Kubikmeter und 4 170 Kubikmeter bewegt, explodiert der Verbrauch Ende 2003 auf knapp 18.000 Kubikmeter und acht Monate später vor dem Zählerausbau beträgt er knapp 8500 Kubikmeter. Mit Schreiben vom 06.07.2004 bis verlangt die Hausverwaltung bei den SWM eine Zählerüberprüfung. Auf Nachfrage war der Überprüfungsauftrag bei den SWM angeblich nicht angekommen. Nach nochmaliger Anforderung erfolgt eine Überprüfung des Zählers; jedoch ohne Beanstandungen. Auch eine Überprüfung durch das Eichamt München – Traunstein führt zu keinem anderen Ergebnis. Die Wohnungseigentümer und Mieter zahlen für einen nicht nachvollziehbaren Wasserverbrauch.

Abschlagszahlungen

Marian O.
Dem SWM – Kunden liegt eine Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 vor, in der die Umstellung der Abschlagszahlungen auf monatliche Zahlungsweise festgelegt wird. In der Abrechnung werden 10 Zahlungstermine genannt, zu denen die ab. Abschlagszahlungen erfolgen sollen. Der Abrechnung war ein Informationsblatt beigefügt, in welchem hingegen ausgeführt ist, dass in der Jahresrechnung 11 Zahlungstermine aufgelistet wären und im 12. Monat die Abrechnung erfolgte. Die Höhe und die Anzahl der festgelegten Abschlagszahlungen ist bei einer Vielzahl von Abrechnungen für die Kunden und Kundinnen der SWM nicht nachvollziehbar.

Abschlagszahlung

Androhung der Versorgungssperre wegen verringerter AbschlagszahlungEin SWM - Kunde reduziert die geforderte Abschlagszahlungen von 231 € um 31 €. Er begründet die Verringerung der Abschlagszahlung mit der angenommenen Unbilligkeit der Gaspreiserhöhung. Eine Offenlegung der Gaspreiskalkulation der SWM vor einem Gericht ist bisher unterblieben. Damit ist der Nachweis der Billigkeit fragwürdig. Die Abschlagsforderung ist vom 28. September 2005 und am 30. Dezember 2005 ergeht eine Mahnung über die 31 € zzgl. 5 € Mahngebühr. Eine Mahngebühr für eine erstmalige Mahnung in Höhe von immerhin 15% würde anderen Orts als Wucher bezeichnet werden. Mit dieser Mahnung wird zwei Wochen nach Zugang der Mahnung die Versorgungssperre angedroht. Wohl gemerkt, es handelt sich um eine Vorauszahlung und nicht um die Zahlung einer Abschlussrechnung. Theoretisch könnte auch trotz Preiserhöhung wegen eines geringeren Verbrauches die geforderte Vorauszahlung zu hoch sein.Fernwärmerechnung 2002/2003

Rechnungsstellung nach Wetterlage

Eine Verbraucherin teilte mit, dass sie von den SWM aufgefordert wurde, für den Zeitraum von April 2001 bis August 2003 für Fernwärme eine Nachzahlung von über 9.000 € zu leisten. Die SWM - Kundin als Vermieterin einer gewerblichen Einheit haftet für die Zahlung der Fernwärmerechnungen für den Mieter. Ein Teil der hohen Nachzahlung entstand, weil einer der Mieter seine Zahlung an die SWM einstellte. Für den Zeitraum von April 2001 bis zum Jahresende des gleichen Jahres lag - wie die SWM nachträglich mitteilte - eine Zählerstörung vor. Für diesen Zeitraum berechneten die SWM rund 2500 €. Auf die Frage der Kundin, wie der Betrag angesichts des nicht funktionierenden Zählers ermittelt wurde, erläutert eine namentlich bekannte Mitarbeiterin der SWM: "Man ruft beim Wetterdienst an, erkundigt sich die die Wetterlage damals war, und schätzt den Verbrauch dann anhand vergangener Abrechnungen. Gute Nachricht: einige Monate nach der Zahlungsforderung teilten die SWM mit, dass sich nun doch eine Zahlung des vormaligen Mieters gefunden hätte und die Forderung sich nunmehr auf rund 7.600 € verringerte.

Strom für Elektro - Speicherheizung und Elektro – Warmwasserbereitung

Im Dezember 2004 erhielten die Nutzer von Elektro - Speicherheizung und Elektro - Warmwasserbereitung ein Schreiben der SWM mit dem Hinweis auf eine Preiserhöhung um netto 0,45 Cent/kWh für den günstigeren Nacht (NT) - Strom zu Schwachlastzeiten. Dieser NT-Strom sollte unter anderen auch an Feiertagen bereitgestellt werden. In dem Schreiben der Preisanpassung ab dem 1. Februar 2005 waren Feiertage als Schwachlastzeiten nicht mehr ausgewiesen. Dennoch erfolgte bereits am Feiertag " Heilige Drei Könige ", damals am 6. Januar 2005, nicht mehr die Umschaltung auf den günstigeren NT-Strom.

Völlig überzogene Gas -und Stromrechnungen

EDV - Versagen
Einem Rentner werden im Januar 2003 von Stadtwerken von seinem Konto 9.104 € abgebucht. Hatte er 2001 eine Gasverbrauch von 2300 Kubikmeter und weniger als 1000 € bezahlt, so unterstellten die SWM für 2002 einen Verbrauch von 26.400 Kubikmeter und berechneten den Rentner 10.088 €. Die geleistete Vorauszahlung von 984 € wollte ordnungsgemäß vorher abgezogen. Er beschwerte sich bei den Stadtwerken, bekam nach einer Woche eine Mahnung mit Mahngebühren und erst drei Wochen später sein Geld zurück.

Ein anderer SWM – Kunde erhält eine Abschlagszahlungen für Strom in Höhe von 563 €. In der darunter fett ausgedruckten Zeile " gesamt " steht völlig unvermittelt an statt 563,01 € Vorauszahlungsbetrag von sage und schreibe dann 20.751,41 €. Auch dies war ein von den SWM eingeräumter Computerfehler.

Gaspreisrebell & Gaspreisrebellen